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Lexikon - Industrie 4.0

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EINFACH anders

Virtual Reality (VR)

 ◾ Virtual Reality ist im Ordnungsrahmen ein Unterbegriff und gehört zu: ◼️ Virtualisierung

Virtual Reality (oder "virtuelle Realität") ersetzt die menschliche Wahrnehmung ausnahmslos durch virtuelle Informationen.
Der Nutzer taucht vollständig in diese virtuelle und digitale 3D-Welt ein und nimmt die reale Umwelt nicht mehr wahr.

Der Nutzer benötigt dazu eine Virtual Reality Brille wie z.B. die Oculus Rift.

Virtual Reality

Bildquelle: © kegfire- Fotolia.com

Merke:

Der Virtual Reality (VR) Nutzer sieht 100% virtuelle Bilder. Beispiel siehe hier

Der Augmented Reality (AR) Nutzer sieht eine Mischung aus realen und virtuellen Bilder, die ohne räumlichen Bezug zueinander sind

Der Mixed Reality (MR) Nutzer sieht eine Mischung aus realen und virtuellen Bilder, die einen räumlichen Bezug zueinander haben

 VR AR MR
Bildquelle: © fedorovacz - Adobe Stock& © Tran - Adobe Stock & ©JH
 
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